
Die Anmeldung für eine Beschulung an den Sprachheilschulen St.Gallen, Uznach, Rheintal oder Sarganserland erfolgt auf Antrag des zuständigen Schulpsychologischen Dienstes, der Einwilligung der Eltern und mit dem Einverständnis und der Kostengutsprache des zuständigen Schulträgers sowie des Kantons.