Audiopädagogischer Dienst
Der Audiopädagogische Dienst der Sprachheilschule St.Gallen betreut hörbeeinträchtigte Kinder vom Kleinkindalter bis zur Beendigung der Schulzeit oder des Lehrabschlusses.
Unsere Dienstleistungen erfolgen in Absprache und Zusammenarbeit mit den Eltern und Fachpersonen durch unterstützende Beratung und Begleitung in der besonderen Erziehungssituation. Die Kostenübernahme erfolgt durch das Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen und umfasst:
Die Begleitung von hörbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen beinhaltet
- Anleitung zur bestmöglichen Nutzung des verbleibenden Hörvermögens mit Einbezug der technischen Hörhilfeversorgung
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit pädagogischen oder medizinischen Fachstellen, aber auch mit Päd- und Hörgeräteakustikern
- Unterstützung einer ganzheitlichen Entwicklungsförderung mit Schwerpunkt in der Hör- und Spracherziehung
- Erstberatung der Eltern nach Diagnosestellung und Zuweisung eines Arztes
Audiopädagogische Früherziehung
- Erstberatung für Eltern
- Pädagogisch-therapeutische Förderung von Säuglingen und Kleinkindern
- Beratung der Bezugspersonen
Audiopädagogische Beratung und Unterstützung
- Begleitung integriert beschulter Kinder und Jugendlicher in Regel- und Sonderschulen
- Beratung von Eltern, Lehrkräften und Fachpersonen
- Regelmässige audiopädagogische Einzelförderung mit Hör- und Spracherziehung für Kinder und Jugendliche
Flyer Audiopädagogischer Dienst (PDF)
Die Arbeit im audiopädagogischen Dienst
Video Downloads von www.audiopädagogik.ch
Audiopädagogik im Frühbereich
Audiopädagogik in der Schul- und Ausbildungszeit
Einseitige Schwerhörigkeit