Seit dem 1. August 2017 bieten Mitarbeitende des Sprachheilpädagogischen Dienstes Beratung und Unterstützung an Dieses Angebot richtet sich an Schulbehörden, Schulleitungen, Lehrpersonen und Eltern von sprachbehinderten Kindern und Jugendlichen in der Regelschule und anderen Sonderschulen.
Die Dienstleistungen erfolgen in Absprache und Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den beteiligten Lehrpersonen. Eine Kostenübernahme erfolgt durch das Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen.
Bei längerdauernden Massnahmen wird der Schulpsychologische Dienst miteinbezogen.
Die Sprachheilpädagogische Beratung beinhaltet die folgenden Leistungen: